Preisangaben und der EURO. Handeln Sie ab sofort.Rechtsanwalt Rolf Becker KölnAb dem 01.01.2002 kann der Verbraucher die Währung EURO (€) auch zur Barzahlung benutzen. Nachgeschaltet ist eine Übergangsphase vom 01.01.2002 bis Ende Februar zum 28.02.2002. In dieser Zeit dürfen Sie die Endpreise nach der Preisangabenverordnung in DM und in € angeben. Bei der Gestaltung sollten Sie allerdings den €-Preis größer darstellen, als den DM-Preis, denn der Euro ist dann die gültige Währung und nicht mehr die DM. Angaben in gleicher Größe dürften in dieser Übergangszeit auch noch keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung darstellen. Die Preisangabeverordnung fordert eine "deutliche und unübersehbare" Kennzeichung der Leistung oder der Ware mit dem Endpreis ohne Rabatte und sonstige Abzüge oder Zuzahlungen. Nach dem 28.02.2002 darf keinesfalls mehr eine Preisauszeichnung vornehmlich in DM erfolgen. Das alles gilt für Angaben gegenüber dem Endverbraucher und nicht gegenüber Unternehmen. Allerdings sollten Sie im B2B genau so verfahren. Um Abmahnern den Hinweis auf denkbare Irreführungen zu erschweren können Sie jedem Angebot (z.B. in einer Anzeige /Website unten) einen Hinweis auf den Währungswechsel hinzufügen: "Bitte beachten Sie bei den Preisangaben: Mit dem 01.01.2002 gilt als gesetzliche Währung nur noch der EURO. Ein EURO hat 100 Cent und entspricht dem Wert von 1,95583 DM (= Umrechnungskurs)." Bei der Produktion Ihrer Kataloge und Preislisten gibt die Preisangabenverordnung eine Hilfestellung. Denn meist gelten diese Druckwerke über längere Zeit und so kann es zu Unsicherheiten kommen, welche Angaben hier aufgenommen werden dürfen. Wenn Ihr Katalog über den 31.12.2002 hinaus Geltung hat, dann können Sie schon seit dem 01.08.2001 alle Preise in EURO ausweisen und zwar auch ohne zusätzliche Angabe in DM. Wenn Sie dies tun, dann müssen Sie allerdings eine Umrechnungshilfe hinzufügen. Diese kann so aussehen, wie das Beispiel oben. Sie sollten noch ein oder zwei Beispielrechnungen hinzufügen: "Ihr xy - Versand: Preistreue bei xy, Keine versteckten Preiserhöhungen. Ihnen bleiben alle Vorteile. Rechnen Sie selbst: Die Lederjacke oben für nur 150 € oben im Angebot gab es im Herbstkatalog für 299 DM. Diese 299 DM entsprechen bei Umrechnung (teilen Sie 299 durch 1,95583) eigentlich genau 152,88 €. 2,88 € oder 5,63 DM (Umrechnung 2,88 x 1,95583) zusätzlicher Preisvorteil für Sie durch die neue Währung." Wenn Sie keinerlei Risiko eingehen wollen, dann rechnen Sie präzise um. In jedem Fall braucht man aus verkaufstechnischen Gründen neue Schwellenpreise. Beispiele bei genauer Umrechnung und denkbaren neuen Schwellenpreisen: 1,49 DM 0,76 € neue Schwellenpreise hier 0,75 € und 0,79 € sind 1,3 % weniger oder 5,3% mehr 9.99 DM 5,11 € neue Schwellenpreise hier 4,99 € oder 5 € ? Das sind 2,4 % weniger oder 2,2 % weniger. 19,99 DM 10,22 € neue Schwellenpreise hier 9,99 € oder 10,49 €? Das sind 2,3 % weniger oder 2,6 % mehr 99 DM 50,62 € neue Schwellenpreise hier 49,99 € oder 50,99 €? Das sind 1,2 % weniger oder 0,7 % mehr
Die gesetzliche Rahmenbedingung finden Sie in der Preisangabenverordnung hier... © 2001 Rechtsanwalt Rolf Becker Köln Ein Wienke & Becker - Köln® Info-Service |