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FALL VON RABATTGESETZ UND ZUGABEVERORDNUNG  VOM BUNDESTAG und auch vom Bundesrat
BESCHLOSSEN!

 

Alle Spekulationen haben ein Ende. Rabattgesetz und Zugabeverordnung sind beide ersatzlos gefallen, nachdem jetzt auch der Bundesrat am 13.07.2001 die Abschaffung der Regelungswerke billigte. Der Bundestag hatte schon am 29. Juli 2001 die ersatzlose Streichung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen. Damit war die Aufhebung mit Wirkung zum 25. Juli perfekt. 

Einige Anmerkungen seitens des Bundesrates gab es aber noch: So wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der Europäischen Kommission und im Rat aktiv und mit Nachdruck für eine Harmonisierung des europäischen Wettbewerbs- und Lauterkeitsrechts auf hohem Niveau einzusetzen. Probleme in Nachfolge der Sogwirkung von Kundenbindungssystemen sollen durch nachdrückliche Anwendung der verbleibenden Rechtsgrenzen durch die zuständigen Behörden und Gerichte gemildert werden. Das es noch Grenzen gibt, steht fest. Den Grundlagenbeitrag zu den neuen Möglichkeiten aber auch zu den Grenzen finden Sie hier.Praxisbeitrag.....

Mittlerweile gibt es schon eine Reihe von Versuchen die neuen Freiheiten zu nutzen, aber auch schon Urteile, die die Grenzen aufzeigen. Lesen Sie den Praxisbeitrag und besuchen sie den www.Urteilsticker.de mit zahlreichen Werberechtsurteilen jetzt neu gestaltet.  

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Nachstehende Meldungen sind damit schon Geschichte:

Soeben wird gemeldet (Stand 23.06.01), dass die Beratungsfristen auf Bitten der SPD-Fraktion verkürzt worden seien und die Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung doch noch vor der Sommerpause mit der letzten Beratung im Bundesrat stattfinden können. Quelle ist die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer. Auch im Wirtschaftsministerium soll diesbezüglich Optimismus herrschen. Damit sieht alles nach einem Fall mit Wirkung zum 01. August 2001 aus. Einzelheiten zum Hin und Her und der denkbare Zeitplan unten.

Capital meldet in Ausgabe 11 jetzt Ende Mai das sich die Forderungen von Mittelstandverbänden und der Union mehren, Ausgleich für den Wegfall von Rabattgesetz und Zugabeverordnung zu schaffen. Experten von CDU und SPD halten dies für "interessanten Vorschläge", insbesondere wenn es um Änderungen des UWG oder des Kartellrechts geht. 

Aus Quellen des Deutschen Industrie und Handelstages (DIHT) ist zu hören, dass man davon ausgeht, das es die Abschaffung wegen des Klärungsbedarfes erst im Herbst und nicht schon jetzt vor der Sommerpause in der ersten Juli-Woche geben wird.

Das war der bisherige und könnte der weitere Zeitplan sein, wenn man noch vor der Sommerpause klar kommen will:

13.12.2000 Kabinettsbeschluss zu den Gesetzentwürfen

16.2.2001 1. Durchgang Bundesrat

6.3.2001 Einbringung des Rabattgesetzes

15.3.2001 Einbringung der Zugabeverordnung

6.4.2001 1. Lesung beider Gesetze im Bundestag

16.5.2001 Beginn der Ausschussberatungen

25.6.2001 Verbändeanhörung des Wirtschaftsausschusses

geplant 4.7.2001 Abschluss der Ausschussberatungen

geplant. 6.7.2001 2./3. Lesung im Bundestag

geplant 13.7.2001 2. Durchgang Bundesrat: An diesem Tag sollte es feststehen, ob nun vor oder nach der Sommerpause aufgehoben wird. Wirksam dürfte die Aufhebung dann zum 01. August 2001 werden.

Am Donnerstag meinte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums, man habe ursprünglich zum 1. Juli aufheben wollen. Die CDU/CSU hat noch einmal eine Expertenanhörung zum 25. Juni im Wirtschaftsausschuss erreicht (obwohl dort Regierungsmehrheit herrschte). Zwei Tage später soll das abschließende Votum des Ausschusses kommen, so dass der Bundestag erst am 29. Juni in 2. und 3. Lesung die Aufhebung beschließen kann. Dann ist noch mal der Bundesrat zu beteiligen (er muss allerdings nicht zustimmen), der in der Regel drei Wochen Frist bekommt, die allerdings auch abgekürzt werden kann. Die letzte Sitzung des Bundesrates ist am 13. Juli und da wird es knapp.

Die nächste Sitzung ist dann erst wieder am 28. September. Daher kommt jetzt oft genannt der 1. Oktober als Termin. Hier sollen die wechselseitigen Schuldzuweisungen für die denkbare und offenbar doch schon eher feststehende Verschiebung nicht diskutiert werden. Interessanter wird sein festzustellen, ob es substantiell zu Veränderungen kommen wird. Hier könnte es besonders um die Zugabeverordnung gehen. Hier wird weiter aktuell berichtet werden ....

Den Grundlagenbeitrag zu den neuen Möglichkeiten nach dem Fall finden Sie hier......

(C) Rechtsanwalt Rolf Becker, Köln 2001

 

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