Diese Verträge werden in einer besonderen europäischen Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher, der sog. Finanzdienstleistungsrichtlinie geregelt. Ein Richtlinienentwurf existiert schon.
Der entsprechende Richtlinienentwurf zählt noch nicht auf, für welche einzelnen Leistungen die geplanten Vorschriften gelten sollen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Finanzdienstleistungen, wie zum Beispiel Darlehen, Bürgschaften, Haubaukredite, Wertpapiere, Versicherungen und Leasingverträge mit umfasst werden.
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