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Was ist ein Kundenbindungsprogramm?

 

Der Begriff ist natürlich eher der Marketing-Sprache entnommen, als im eigentlichen Sinne ein Rechtsbegriff. Dennoch hat er sehr viel mit rechtlichen Erwägungen zu tun, denn es geht darum, was an Kundenbindungsprogrammen zulässig ist und was nicht. Früher stellten das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung eine wesentliche Hürde für ein zulässiges System dar. Aber nachdem diese Hürde gefallen ist, bemerkt man schnell , dass bloße Rabattgewährung nur Geld kostet. Individuelle Preise für individuell anzusprechende Kunden sind plötzlich erlaubt und damit das beherrschende Thema im Marketing. Welche Kunden sollen wie für Treue, Ausweitung der Geschäftsbeziehung, Umsatz, Frequenz des Besuchs oder was auch immer belohnt werden? Realisiert man das Programm mit einem externen Partner (z.B. Payback) oder macht man es selbst? Darf ich Punktsysteme einführen?

Wie kann ich einen Business-Club aufziehen? Welche Gesellschaften, Verträge und Strukturen muss man bilden. Wenn Sie ein solches Vorhaben realisieren wollen, sollten Sie sich an spezialisierte Anwälte wenden. Fragen Sie doch einfach einmal unverbindlich dort an.

 Rechtliche Grenzen setzt nach wie vor das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), das unlauteres Anlocken (durch zu hohe Prämien oder Preisnachlässe) verbietet, aber auch das GWB, welches Preisabsprachen und dazu gehören auch Rabattabsprachen grundsätzlich verbietet. Nicht die Großen werden dabei die Kleinen schlagen, sondern die Schnellen die Langsamen. 

Das hier auch Datenschutz eine Rolle spiel, zeigt das Urteil des LG München.

Psychologischer Kaufzwang

Der psychologische Kaufzwang ist das häufigste Argument im Zusammenhang mit verbotenen Gewinnspielen. Hierbei muss aber unterschieden werden, ob es sich um ein Gewinnspiel in großen anonymen Kaufhäusern oder kleinen Ladenlokalen handelt. In jedem Fall sollten Sie bei der Gestaltung Ihres Gewinnspiels darauf achten, dass teilnahmewillige ohne Aufsuchen Ihres Geschäfts – in der Regel per Post – teilnehmen können. Es muss sich eine gleichwertige Möglichkeit zu Teilnahme ergeben. Weisen Sie deutlich auf diese Möglichkeit hin, stellen sie z.B. Losboxen vor dem Geschäftslokal auf. Gewinnspiele, bei dem die Teilnehmer einen Einsatz leisten müssen, müssen staatlich genehmigt sein. Im Paket zum Fernabsatzgesetz wurde auch ein neuer Gewinnspielparagraf im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erlassen, der sogenannte Sweapstakes behandelt. Das sind Gewinnspiele, die den Eindruck beim Kunden erwecken, er habe schon gewonnen. Wird jetzt ein solcher Eindruck erweckt, dann muss der Gewinnspielveranstalter auch genau diesen Gewinn zahlen. Gesetzestext ist zu finden unter www.fernabsatz-gesetz.de. Die Schaffung eines psychologischen Kaufzwangs wird auch nach der Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung verboten sein und eine Grenze darstellen, die nicht überschritten werden darf. 

(Von Rechtsanwalt Rolf Becker, Köln, mail@rolfbecker.de)

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