So machen Sie den Aktualitätstest
Sie können z.B. bei einer Belehrung für einen Katalogkauf auch anhand folgender Passage prüfen. Unter Widerrufsfolgen sollten sie die Passage „soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht“ finden. Das ist ein Teil der neuen Belehrung, der sich in aller Regel dort befinden müsste. Finden Sie den Text nicht, sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt abstimmen. Sie haben wahrscheinlich eine alte Belehrung vor sich.
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