Neues Widerrufsrecht ab 04.08.2011 |
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Seit dem 26.05.2011 mussten mehr als 2 Monate vergehen, bis das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge am 03.08. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und damit am 04.08.2011 in Kraft trat. |
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Geltung neues Widerrufsrecht 2011 ab sofort
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Damit gelten ab sofort die neuen Regelungen. Für Unternehmen, die ihre Leistungen und Waren im Internet, in Katalogen, per Telefon oder sonst im sogenannten Fernabsatz (Distanzhandel) anbieten, dass die Widerrufsbelehrung geändert werden muss. Zu den zahlreichen Informationspflichten, die den Händler treffen, gehört vor allem die Belehrung des Verbrauchers zu den Voraussetzungen und Folgen des ihm zustehenden Widerrufsrechts. Hierfür stellt der Gesetzgeber ein Muster mit vielen Varianten zur Verfügung, welches man aber selbst nur mit viel Sachverstand selbst für den eigenen Bedarf ohne anwaltliche Hilfe zusammenstellen sollte. Dieses Muster hat nun in einigen Passagen einen neuen Wortlaut. |
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Umstellungsfrist Widerrufsrecht bis 04.11.2011
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Diesmal hat der Gesetzgeber zwar eine Umstellungsfrist vorgesehen. Die Übergangszeit beträgt drei Monate. Dies bedeutet, dass ab dem 04.11.2011 der neue Wortlaut verpflichtend wird und die alte Belehrung definitiv falsch. |
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Rückgaberecht auch betroffen
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Der Unternehmer kann bei Verträgen über Warenzusendungen dem Kunden statt des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht einräumen. Der Kunde kommt dann vom Vertrag grundsätzlich nur los, wenn er die Ware rechtzeitig zurücksendet. Beim Widerrufsrecht reicht der Widerruf des Vertrages aus. Auch die Belehrungstexte zu einem solchen Rückgaberecht müssen geändert werden. |
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So machen Sie den Aktualitätstest
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Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist, suchen Sie bei der Belehrung für das Internet nach § 312e BGB im Text. Taucht dieser Paragraf auf, haben Sie noch eine alte Belehrung, denn diese Vorschrift wurde verschoben. |
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