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(C) Rechtsanwalt Rolf Becker Köln
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Tel: 0221/3765330
Fax: 0221 / 3765332
(C) 2001 Rechtsanwalt Rolf Becker, Köln
Mehr zum Fall des Rabattgesetzes in Deutschland
Land |
Rabatte |
Zugaben |
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Großbritannien |
Erlaubt |
Erlaubt |
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Irland |
Erlaubt |
Erlaubt |
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Italien |
Erlaubt |
Erlaubt |
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Portugal |
Erlaubt |
Erlaubt |
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Schweden |
Erlaubt |
Erlaubt |
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Niederlande |
Erlaubt |
Erlaubt |
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Belgien |
Erlaubt |
Verboten mit Ausnahme Zubehör und sonstiger geringwertige Nebenleitungen |
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Dänemark |
Rabatte generell erlaubt, aber verboten sind Gutscheine über Preisnachlässe |
Zugaben generell verboten mit den üblichen Ausnahmen im Bereich Zubehör |
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Finnland |
Erlaubt |
Verboten mit Ausnahme bei sachlichem Zusammenhang mit der Hauptware (Zubehör) |
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Griechenland |
Erlaubt |
Verboten mit Ausnahme beim Zubehör |
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Spanie |
Erlaubt. |
Nur verboten wenn irreführend oder mehr als 15% des Wertes der Hauptleistung |
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Österreich |
Erlaubt |
Werbung mit Zugaben verboten. Nachträgliche Gewährung von Zugaben ist gegenüber Verbrauchern erlaubt. |
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Luxemburg |
Ankündigen verboten, Gewähren von Rabatten aber erlaubt. Gutscheine max. 3%. Keine Sonderpreise für bestimmte Personengruppen |
Verboten mit Ausnahmen geringwertiger Güter im Bereich des Zubehörs und geringwertige Dienstleistungen |
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Frankreich |
Erlaubt. In Grenzen nur erlaubt gegenüber Wiederverkäufern wg. Diskriminierungsverbot |
Verboten mit Ausnahmen im Bereich des Zubehörs und von geringwertigen Waren oder Leistungen. Das Verbot ist auf Verbrauchergeschäfte beschränkt. |
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